Reinschrift · ohne Fassungshistorie

§ 124

Meldeergebnis, Liste der Meldungen

1) Das Ergebnis der Meldungen und die Verteilung der Startbahnen sind in einem Meldeergebnis zusammenzufassen, sofern die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung der Veranstaltung nicht eine Liste der Meldungen vorsieht.

2) In der Liste der Meldungen müssen die Meldungen aller Schwimmer für jeden Wettkampf mit der Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgang (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich auch die Altersklasse), Verein / SG, Vereins-ID und Meldezeit aufgeführt werden.

3) Folgende Angaben muss das Meldeergebnis enthalten:

  - die Namen der teilnehmenden Vereine mit Vereins-ID und Angabe des zugehörigen LSV (LSVKennziffer), bei ausländischen Teilnehmern der Nation
  - die Anzahl der Einzel- und Staffelmeldungen je Verein,
  - je Wettkampf die Laufeinteilung mit den Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgänge, (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich die Altersklassen), Vereine, Vereins-ID und Meldezeiten für alle Sportler,
  - ggf. Änderungen von Veranstaltungszeiten gegenüber der Ausschreibung.

In einer zu veröffentlichenden elektronischen Version sowie in einer evtl. Papierversion des Meldeergebnisses sind die Angabe der Personen-ID der Sportler und der Vereins-ID der teilnehmenden Vereine nicht erforderlich.

4) Das Meldeergebnis ist spätestens vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsabschnittes den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

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