§ 177 Jugendschutzbestimmungen

1) Sportlern unter 12 Jahren ist die Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Freiwasserschwimmen nicht erlaubt. Sportler von 12 bis 13 Jahren dürfen maximal 2,5 km im Freiwasser schwimmen. Sportler von 14 bis 15 Jahren dürfen maximal 5 km im Freiwasser schwimmen.

2) Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.