§ 183 Sicherheitsbeauftragter

1) Er ist für alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse vor und während des Wettkampfes verantwortlich und für alle im Sicherheitsbereich anfallenden Aufgaben unabhängig zuständig.

2) Zusammen mit dem Schiedsrichter prüft er vor Wettkampfbeginn die Wassertemperatur. Er kontrolliert sie in regelmäßigen Abständen während des Wettkampfes.

3) Zusammen mit dem Streckenaufseher kontrolliert er die gesamte Wettkampfstrecke, mit besonderem Augenmerk auf die Start- und Zielräume, und stellt sicher, dass diese sicher, geeignet und frei von Hindernissen sind.

4) Er prüft den Sicherheitsplan und ist verantwortlich für den Einsatz ausreichender und ausreichend ausgestatteter Sicherheitsboote, die ggf. die Begleitboote in deren Auftrag unterstützen können.

5) Bei Veranstaltungen im Meer oder in schwierigen Binnengewässern muss er vor Wettkampfbeginn die Sportler und ihre Betreuer über notwendige Vorsichtsmaßnahmen unterrichten und ggf. belehren.

6) Treten während des Wettkampfes oder des offiziellen Einschwimmens Bedingungen auf, die die Sicherheit der Sportler, Kampfrichter oder anderer Mitarbeiter gefährden, können Schiedsrichter oder Sicherheitsbeauftragter das Wasser räumen lassen.

7) Er gibt Empfehlungen für Streckenänderungen oder zeigt Bedingungen auf, unter denen der Wettkampf noch ausgetragen werden kann.

8) Er händigt vor der Wettkampfveranstaltung allen Sportlern eine Gezeiten- und / oder Strömungskarte aus, die deutlich die Gezeitenänderungen auf der Wettkampfstrecke wiedergibt und anzeigt, wie sich die Gezeiten- und Strömungsverhältnisse auf die Wettkampfstrecke auswirken.