§ 184 Streckenaufseher
1) Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vermessung der Strecke.
2) Er stellt sicher, dass Start- und Zielbereich sowie alle Wendepunkte und Richtungsänderungen korrekt markiert sind, alle anderen benötigten Markierungen und Ausstattungen angebracht wurden und die weiteren technischen Einrichtungen für den Wettkampfablauf ordnungsgemäß arbeiten.
3) Er kontrolliert gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten die Strecke und alle Markierungen vor dem Start des Wettkampfes.