§ 196 Versorgungsordner

Er ist dafür verantwortlich, dass die Sportler und ihre Betreuer auf der Plattform die folgenden Regeln einhalten:

1) Er hat darauf zu achten, dass Sportlern keine Gegenstände oder Nahrung zugeworfen werden.

2) Er hat darauf zu achten, dass jeder Sportler seine Nahrung nur durch seinen Betreuer mittels einer Versorgungsstange oder mit der Hand empfängt.

3) Er kontrolliert vor der Veranstaltung, dass die Versorgungsstangen in ausgefahrenem Zustand nicht länger als fünf Meter sind. Sie dürfen mit Fahnen gekennzeichnet sein, deren Maße 30 cm x 20 cm nicht überschreiten.