§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
1) Beim Lagenschwimmen legt der Sportler die vier Schwimmstrecken in der folgenden Reihenfolge zurück: Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen. Jede der Schwimmstrecken muss ein Viertel (1/4) der Gesamtdistanz betragen.
2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler in Brustlage befinden, außer bei der Wendenausführung. Der Sportler muss in die Brustlage zurückgekehrt sein, bevor er einen Armzug oder einen Beinschlag ausführt. Beim Freistilschwimmen ist das Verlassen der Wand zu Beginn und nach jeder Wende in Rückenlage erlaubt. Es dürfen jedoch keine Beinbewegungen ausgeführt werden, solange der Sportler nicht über die Vertikale hinaus in die Brustlage zurückgekehrt ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Beinbewegungen, inklusive Schmetterlingsbeinschläge, erlaubt.
3) In Lagenstaffeln werden die vier Schwimmstrecken von den Sportlern in der folgenden Reihenfolge absolviert: Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen. Jede der Schwimmstrecken muss ein Viertel (1/4) der Gesamtdistanz betragen.