Reinschrift · ohne Fassungshistorie

§ 104

Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

1) Der Deutsche Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) wird für Frauen und Männer einmal je Wettkampfjahr in folgenden Altersklassen durchgeführt:

  - Jugend A
  - Jugend B
  - Jugend C
  - Jugend D

Die Jahrgänge der einzelnen Altersgruppen werden in den Durchführungsbestimmungen zum Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) des jeweiligen Wettkampfjahres festgelegt. Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Im DMSJ wird in den Altersklassen Jugend A bis Jugend D einmal je Wettkampfjahr eine Endaustragung durchgeführt, in der der Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER ALTERSKLASSE ..." vergeben wird.

3) Im DMSJ sind folgende Wettkämpfe zu schwimmen:

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