§ 104

Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

1) Der Deutsche Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) wird für Frauen und Männer einmal je Wettkampfjahr in folgenden Altersklassen durchgeführt:

  - Jugend A
  - Jugend B
  - Jugend C
  - Jugend D

Die Jahrgänge der einzelnen Altersgruppen werden in den Durchführungsbestimmungen zum Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) des jeweiligen Wettkampfjahres festgelegt. Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Im DMSJ wird in den Altersklassen Jugend A bis Jugend D einmal je Wettkampfjahr eine Endaustragung durchgeführt, in der der Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER ALTERSKLASSE ..." vergeben wird.

3) Im DMSJ sind folgende Wettkämpfe zu schwimmen:

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Der Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) wird für Frauen und Männer einmal je Wettkampfjahr in folgenden Altersklassen durchgeführt:

  - Jugend A
  - Jugend B
  - Jugend C
  - Jugend D

Die Jahrgänge der einzelnen Altersgruppen werden in den Durchführungsbestimmungen zum Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) des jeweiligen Wettkampfjahres festgelegt. Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Im DMSJ wird in den Altersklassen Jugend A bis Jugend D einmal je Wettkampfjahr eine Endaustragung durchgeführt, in der der Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER ALTERSKLASSE ..." vergeben wird.

3) Im DMSJ sind folgende Wettkämpfe zu schwimmen:

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Der Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) wird für Frauen und Männer einmal je Wettkampfjahr in folgenden Altersklassen durchgeführt:

  - Jugend A
  - Jugend B
  - Jugend C
  - Jugend D

Die Jahrgänge der einzelnen Altersgruppen werden in den Durchführungsbestimmungen zum Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) des jeweiligen Wettkampfjahres festgelegt. Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Im DMSJ wird in den Altersklassen Jugend A bis Jugend D einmal je Wettkampfjahr eine Endaustragung durchgeführt, in der der Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER ALTERSKLASSE ..." vergeben wird.

3) Im DMSJ sind folgende Wettkämpfe zu schwimmen:

Alte Fassung bis 14.05.2017

1) Der Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) wird für Frauen und Männer einmal je Wettkampfjahr in folgenden Altersklassen durchgeführt:

  - Jugend A
  - Jugend B
  - Jugend C
  - Jugend D

Die Jahrgänge der einzelnen Altersgruppen werden in den Durchführungsbestimmungen zum Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) des jeweiligen Wettkampfjahres festgelegt. Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Schwimmer das jeweilige Alter vollendet.

2) Im DMSJ wird in den Altersklassen Jugend A bis Jugend D einmal je Wettkampfjahr eine Endaustragung durchgeführt, in der der Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER ALTERSKLASSE ..." vergeben wird.

3) Im DMSJ sind folgende Wettkämpfe zu schwimmen: