Reinschrift · ohne Fassungshistorie

§ 139

Deutsche Rekorde (DR)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

← Zur vollständigen Fassung mit Historie