§ 139

Deutsche Rekorde (DR)

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 28.03.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 04.07.2019 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 14.05.2017

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt: