Reinschrift · ohne Fassungshistorie

§ 140

Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)

1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Sportler, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

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