§ 140

Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Sportler, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Sportler, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

Alte Fassung bis 14.05.2017

1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Schwimmer, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt: