Reinschrift · ohne Fassungshistorie

§ 144

Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

1) In vereinfachten Wettkämpfen können keine Rekorde nach Abschnitt VII dieses Fachteils geschwommen werden.

2) Die Ergebnisse vereinfachter Wettkämpfe werden nicht in die Bestenliste nach § 141 WB-FT SW aufgenommen.

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