§ 150

Begriffsbestimmungen

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

1) Die in diesem Fachteil genannte "Länderfachkonferenz" (LFK) ist die Länderfachkonferenz Masters gemäß § 16 Abs. 1 e) der Satzung des DSV.

2) Die in diesem Fachteil genannte "Abteilung Wettkampfsport" ist die Abteilung Wettkampfsport Masters gemäß § 19 Abs. 1 e) der Satzung des DSV.

Alte Fassung bis 11.11.2024

1) Die in diesem Fachteil genannte "Länderfachkonferenz" (LFK) ist die Länderfachkonferenz Masters gemäß § 16 Abs. 1 g) der Satzung des DSV.

2) Die in diesem Fachteil genannte "Abteilung Wettkampfsport" ist die Abteilung Wettkampfsport Masters gemäß § 17 Abs. 1 e) der Satzung des DSV.

Alte Fassung bis 28.10.2021

[Anmerkung: Begriffsbestimmungen wurden mit der am 29.10.2021 in Kraft tretenden Fassung neu eingeführt.]