§ 150
Begriffsbestimmungen
Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier
Aktuelle Fassung
1) Die in diesem Fachteil genannte "Länderfachkonferenz" (LFK) ist die Länderfachkonferenz Masters gemäß § 16 Abs. 1 e) der Satzung des DSV.
2) Die in diesem Fachteil genannte "Abteilung Wettkampfsport" ist die Abteilung Wettkampfsport Masters gemäß § 19 Abs. 1 e) der Satzung des DSV.
Alte Fassung bis 11.11.2024
1) Die in diesem Fachteil genannte "Länderfachkonferenz" (LFK) ist die Länderfachkonferenz Masters gemäß § 16 Abs. 1 g) der Satzung des DSV.
2) Die in diesem Fachteil genannte "Abteilung Wettkampfsport" ist die Abteilung Wettkampfsport Masters gemäß § 17 Abs. 1 e) der Satzung des DSV.
Alte Fassung bis 28.10.2021
[Anmerkung: Begriffsbestimmungen wurden mit der am 29.10.2021 in Kraft tretenden Fassung neu eingeführt.]