Ausnahmen vom Geltungsbereich
Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier
Die WB gelten nicht für
- Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom DSV eigene Bestimmungen festgelegt werden,
- kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen Länderfachkonferenzen ausgerichtet.
- Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet.
Alte Fassung bis 22.11.2020 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)
Die WB gelten nicht für
- Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden,
- kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet.
- Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet.
Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 2 WB-AT)
Die WB gelten nicht für
- Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden,
- kindgerechte Wettkämpfe für Schwimmer unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet.
- Wettkampfveranstaltungen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnehmen.