§ 3

Ausnahmen vom Geltungsbereich

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

Die WB gelten nicht für
   - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom DSV eigene Bestimmungen festgelegt werden,
   - kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen Länderfachkonferenzen ausgerichtet.
   - Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet.

Alte Fassung bis 22.11.2020 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

Die WB gelten nicht für
   - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden,
   - kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet.
   - Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet.

Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 2 WB-AT)

Die WB gelten nicht für
   - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden,
   - kindgerechte Wettkämpfe für Schwimmer unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet.
   - Wettkampfveranstaltungen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnehmen.