§ 197

Inkrafttreten

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen Freiwasser (WB-FT SW FS) tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT zum 01. Januar 2025 der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DSV in Kraft.

Alte Fassung bis 29.04.2025

Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen Freiwasser tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Alte Fassung bis 31.12.2024 (bisher § 199 In-Kraft-Treten WB-FT SW FS)

Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen Freiwasser tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT in Kraft.