§ 160 In-Kraft-Treten | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen Schwimmen -Masters- (WB-FT SW MS) tritt nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen in Kraft. | |||
Alte Fassung bis 28.10.2021: | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen Schwimmen -Masters- (MS) tritt nach der Veröffentlichung im Amtlichen Organ des Deutschen Schwimm-Verbandes mit dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neufassung der Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (AT) in Kraft. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |