§ 154 Wettkämpfe |   | ||
Aktuelle Fassung: | |||
1) Standardprogramm der Masters. a) Einzelwettkämpfe - Freistilschwimmen 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m, - Brustschwimmen 50, 100, 200 m, - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m, - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m, - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m, (*) nur auf der 25 m-Bahn. b) Staffelwettkämpfe - Freistilstaffel 4x50 m, 4x50 m gemischt (2 Frauen / 2 Männer), 4x100 m, 4x200 m - Lagenstaffel 4x50 m, 4x50 m gemischt (2 Frauen / 2 Männer) 4x100 m. 2) Weitere Wettkämpfe sind möglich. 3) Für Meisterschaftsveranstaltungen der Masters kann der Fachausschuss Masters Startbeschränkungen und Pflichtzeiten festlegen. Einzelheiten sind in den Ausschreibungen/Durchführungsbestimmungen festzulegen. 4) Das Einschwimmen muss durch den Ausrichter oder einem von ihm beauftragten Vertreter überwacht werden. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |