§ 159 Wettkampf |   | ||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Abweichend von den Regeln der WB-FT SW FS gelten bei ausgeschriebenen Masters- Wettkampfveranstaltungen im Freiwasser folgende Sonderbestimmungen: - Nationale Meisterschaften der Masters im Freiwasserschwimmen werden über Wettkampfstrecken bis zu 5 km durchgeführt. - Für Nationale Meisterschaften der Masters im Freiwasserschwimmen ist unabhängig von der Altersklasse ein Zeitlimit von 30 Minuten für jeden Kilometer der Wettkampfstrecke anzusetzen. - Bei Wassertemperaturen unter 18 °C dürfen Masterswettkämpfe im Freiwasserschwimmen nicht durchgeführt werden - Bei nationalen Meisterschaften der Masters kann auf den Einsatz eines Videosystems im Zielbereich iSv § 181 Ziffer 6 WB-FT SW FS verzichtet werden. | |||
Alte Fassung bis 18.12.2020: | |||
Abweichend von den Regeln der WB-FT SW FS gelten bei ausgeschriebenen Masters- Wettkampfveranstaltungen im Freiwasser folgende Sonderbestimmungen: - Nationale Meisterschaften der Masters im Freiwasserschwimmen werden über Wettkampfstrecken bis zu 5 km durchgeführt. - Für Nationale Meisterschaften der Masters im Freiwasserschwimmen ist unabhängig von der Altersklasse ein Zeitlimit von 30 Minuten für jeden Kilometer der Wettkampfstrecke anzusetzen. - Bei Wassertemperaturen unter 18 °C dürfen Masterswettkämpfe im Freiwasserschwimmen nicht durchgeführt werden | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |