§ 171 Geltungsbereich | |||
Aktuelle Fassung: | |||
1) Bei Wettkampfveranstaltungen Freiwasser gelten die WB-AT und WB-FT SW mit folgenden Ergänzungen. 2) Die Anwendung dieser Wettkampfbestimmungen hat in der Anforderung an die Zusammensetzung des Kampfgerichtes und die Anzahl der einzusetzenden Begleit- und Rettungsboote die jeweils vorgefundenen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |