§ 171 Geltungsbereich | ![]() | ||
| Aktuelle Fassung: | |||
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1) Bei Wettkampfveranstaltungen Freiwasser gelten die WB-AT und WB-FT SW mit folgenden Ergänzungen. 2) Die Anwendung dieser Wettkampfbestimmungen hat in der Anforderung an die Zusammensetzung des Kampfgerichtes und die Anzahl der einzusetzenden Begleit- und Rettungsboote die jeweils vorgefundenen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung:
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