§ 129 Schmetterlingsschwimmen | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
1) Von Beginn des ersten Armzugs an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach dem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern sich der Körper beim Verlassen der Wand wieder in Brustlage befindet. 2) Beide Arme müssen während des gesamten Wettkampfes gleichzeitig über Wasser nach vorne und gleichzeitig unter Wasser nach hinten gebracht werden. 3) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig erfolgen. Die Beine oder Füße müssen sich dabei nicht auf gleicher Ebene befinden, es dürfen aber keine Wechselbewegungen ausgeführt werden. Bewegungen in Form eines Brustbeinschlags sind nicht erlaubt. 4) Bei jeder Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig 5) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler | |||
Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
1) Ab Beginn des ersten Armzugs nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückkehrt. 2) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. 3) Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden. 4) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbeinschlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbeinschlag) ist nicht zulässig. 5) Bei jeder Wende und am Ziel muss der Sportler mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschlagen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. | |||
Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
1) Ab Beginn des ersten Armzugs nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückkehrt. 2) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. Beinschläge unter Wasser in Seitenlage sind erlaubt. Es ist dem Sportler erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein, sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel. 3) Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden. 4) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbeinschlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbeinschlag) ist nicht zulässig. 5) Bei jeder Wende und am Ziel muss der Sportler mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschlagen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. | |||
Alte Fassung bis 14.05.2017 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
1) Ab Beginn des ersten Armzug 2) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Schwimmer völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. Beinschläge unter Wasser in Seitenlage sind erlaubt. Es ist dem Schwimmer erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein, sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen 3) Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden. 4) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbeinschlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbeinschlag) ist nicht zulässig. 5) Bei jeder Wende und am Ziel muss der Schwimmer mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschlagen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. | |||
Ältere Fassung: | |||
1) Von Beginn des ersten Armzuges an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt. Ausnahme: Während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückgekehrt ist. 2) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Schwimmer völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. Es ist dem Schwimmer erlaubt, während der Wende sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen (Delfin-Kicks). An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Schwimmer muss bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel an der Wasseroberfläche bleiben. 3) Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden. 4) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbeinschlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbeinschlag) ist nicht zulässig. 5) Bei jeder Wende und am Ziel muss der Schwimmer mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschlagen. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. | |||
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