§ 130

Lagenschwimmen, Lagenstaffel

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

1) Das Beim Lagenschwimmen ist in legt der Sportler die vier gleich langen TeilSchwimmstrecken in der folgenden Reihenfolge zurück: Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen. Jede der Schwimmstrecken muss ein Viertel (1/4) der Gesamtdistanz betragen.

2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler in Brustlage befinden, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Der Sportler muss in die Brustlage zurückgekehrt sein, bevor er einen Armzug oder einen Beinschlag ausführt. Beim Freistilschwimmen darf sich ist das Verlassen der Wand zu Beginn und nach jeder Wende in Rückenlage abgestoßen werden, erlaubt. Es dürfen jedoch keine Beinbewegungen jeglicher Art sind ausgeführt werden, solange der Sportler nicht erlaubt bis der Schwimmer sich wieder über die Vertikale hinaus in die Brustlage gedreht hat zurückgekehrt ist. Ab diesem Zeitpunkt ist eine sind Beinbewegungen, inklusive Schmetterlingsbeinschläge, erlaubt.

3) In der Lagenstaffeln sind werden die vier gleichlangen TeilSchwimmstrecken von den Sportlern in der folgenden Reihenfolge absolviert: Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen. Jede der Schwimmstrecken muss ein Viertel (1/4) der Gesamtdistanz betragen.

Alte Fassung bis 11.11.2024 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Das Lagenschwimmen ist in vier gleich langen Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Beim Freistilschwimmen darf sich in Rückenlage abgestoßen werden, Beinbewegungen jeglicher Art sind nicht erlaubt bis der Schwimmer sich wieder in die Brustlage gedreht hat. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Beinbewegung inklusive Schmetterlingsbeinschlag erlaubt.

3) In der Lagenstaffel sind die vier gleichlangen Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

Alte Fassung bis 28.03.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Das Lagenschwimmen ist in vier gleich langen Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Nach der Wende muss der Sportler in die Brustlage zurückgekehrt sein, bevor ein Armzug oder Beinschlag ausgeführt wird.

3) In der Lagenstaffel sind die vier gleichlangen Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

1) Das Lagenschwimmen ist in vier gleich langen Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen.

3) In der Lagenstaffel sind die vier gleichlangen Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

Alte Fassung bis 28.02.2009

1) Beim Lagenschwimmen hat der Schwimmer die Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen.

3) In der Lagenstaffel sind die Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.