§ 146

In-Kraft-Treten

Reinschrift-Fassung ohne Historie: hier

Aktuelle Fassung

Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) tritt nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DSV am 01. Januar 2024 in Kraft.

Alte Fassung bis 11.11.2024 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) tritt nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DSV am 01. Januar 2024 in Kraft.

Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot)

Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT in Kraft.

Alte Fassung bis 04.10.2022

[Anmerkung: Der bisherige § 143 In-Kraft-Treten wurde durch die Einführung der Vereinfachten Wettkämpfe mit der am 05.10.2022 in Kraft tretenden Fassung zu § 145 WB-FT SW.]