§ 2 Geltungsbereich | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
(1) Die Wettkampfbestimmungen (WB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) regeln den Wettkampfverkehr im Bereich des DSV. Sie sind wie folgt gegliedert: - Allgemeiner Teil, - Fachteil Schwimmen einschließlich Schwimmen-Masters und Freiwasserschwimmen, - Fachteil Wasserspringen, einschließlich Wasserspringen-Masters, - Fachteil Wasserball einschließlich Wasserball-Masters, - Fachteil Synchronschwimmen einschließlich Synchronschwimmen-Masters. (2) Die WB sind nach den Regeln des Weltschwimmverbands World Aquatics ausgerichtet. Regelungen in den Fachteilen der WB, die den Regelungen des Allgemeinen Teils oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung widersprechen, sind nichtig. (3) Die WB sind verbindlich für - den DSV, - die Landesschwimmverbände in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, in den Bundesländern Baden-Württemberg bzw. Rheinland-Pfalz für die Landesteile Baden, Württemberg, Rheinland und Rheinhessen/Pfalz (LSV), - die außerordentlichen Mitglieder des DSV. (4) Die WB sind außerdem verbindlich für - die Landesgruppen (LGr), - die Gliederungen der LSV, - die den LSV angeschlossenen Vereine und Startgemeinschaften (SG) und deren Einzelmitglieder, soweit dies in deren Satzungen festgelegt ist. In den nachfolgenden Bestimmungen gelten LGr als LSV. (5) Im Übrigen sind die WB für alle verbindlich, die an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV teilnehmen und die WB dadurch anerkennen. Vereine, die nicht Mitglied in einem LSV sind, können die WB nur mit vorheriger Zustimmung des DSV auf ihre Sportveranstaltungen anwenden. | |||
Alte Fassung bis 05.04.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
(1) Die Wettkampfbestimmungen (WB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) regeln den Wettkampfverkehr im Bereich des DSV. Sie sind wie folgt gegliedert: - Allgemeiner Teil, - Fachteil Schwimmen einschließlich Schwimmen-Masters und Freiwasserschwimmen, - Fachteil Wasserspringen, einschließlich Wasserspringen-Masters, - Fachteil Wasserball einschließlich Wasserball-Masters, - Fachteil Synchronschwimmen einschließlich Synchronschwimmen-Masters. (2) Die WB sind nach den Regeln der Fédération Internationale de Natation (FINA) ausgerichtet. Regelungen in den Fachteilen der WB, die den Regelungen des Allgemeinen Teils oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung widersprechen, sind nichtig. (3) Die WB sind verbindlich für - den DSV, - die Landesschwimmverbände in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, in den Bundesländern Baden-Württemberg bzw. Rheinland-Pfalz für die Landesteile Baden, Württemberg, Rheinland und Rheinhessen/Pfalz (LSV), - die außerordentlichen Mitglieder des DSV. (4) Die WB sind außerdem verbindlich für - die Landesgruppen (LGr), - die Gliederungen der LSV, - die den LSV angeschlossenen Vereine und Startgemeinschaften (SG) und deren Einzelmitglieder, soweit dies in deren Satzungen festgelegt ist. In den nachfolgenden Bestimmungen gelten LGr als LSV. (5) Im Übrigen sind die WB für alle verbindlich, die an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV teilnehmen und die WB dadurch anerkennen. Vereine, die nicht Mitglied in einem LSV sind, können die WB nur mit vorheriger Zustimmung des DSV auf ihre Sportveranstaltungen anwenden. | |||
Alte Fassung bis 22.11.2020 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
(1) Die Wettkampfbestimmungen (WB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) regeln den Wettkampfverkehr im Bereich des DSV. Sie sind wie folgt gegliedert: - Allgemeiner Teil, - Wettkampfgebührenordnung, - Fachteil Schwimmen einschließlich Schwimmen - Fachteil Wasserspringen, - Fachteil Wasserball, - Fachteil Synchronschwimmen einschließlich Synchronschwimmen-Masters. (2) Die WB sind nach den Regeln der Fédération Internationale de Natation (FINA) ausgerichtet. Regelungen in den Fachteilen der WB, die den Regelungen des Allgemeinen Teils oder den Beschlüssen des Verbandstages oder des Ausschusses für Satzungs- und Rechtsfragen widersprechen, sind nichtig. (3) Die WB sind verbindlich für - den DSV, - die Landesschwimmverbände in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, in den Bundesländern Baden-Württemberg bzw. Rheinland-Pfalz für die Landesteile Baden, Württemberg, Rheinland und Rheinhessen/Pfalz (LSV), - die außerordentlichen Mitglieder des DSV. (4) Die WB sind außerdem verbindlich für - die Landesgruppen (LGr), - die Gliederungen der LSV, - die den LSV angeschlossenen Vereine und Startgemeinschaften (SG) und deren Einzelmitglieder, soweit dies in deren Satzungen festgelegt ist. In den nachfolgenden Bestimmungen gelten LGr als LSV (5) Im Übrigen sind die WB für alle verbindlich, die an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV teilnehmen und die WB dadurch anerkennen. Vereine, die nicht Mitglied in einem LSV sind, können die WB nur mit vorheriger Zustimmung des DSV auf ihre Sportveranstaltungen anwenden. | |||
Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 1 WB-AT): | |||
(1) Die Wettkampfbestimmungen (WB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) regeln den Wettkampfverkehr im Bereich des DSV. Sie sind wie folgt gegliedert: - Allgemeiner Teil, - Wettkampflizenzordnung, - Fachteil Schwimmen einschließlich Schwimmen der Masters und Freiwasserschwimmen, - Fachteil Wasserspringen, - Fachteil Wasserball, - Fachteil Synchronschwimmen einschließlich Synchronschwimmen-Masters. (2) Die WB sind nach den Regeln der Fédération Internationale de Natation (FINA) ausgerichtet. Fachteile der WB, die den Regeln des Allgemeinen Teils oder den Beschlüssen des Verbandstages oder des Ausschusses für Satzungs- und Rechtsfragen widersprechen, sind nichtig. (3) Die WB sind verbindlich für - den DSV, - die Landesschwimmverbände in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, in den Bundesländern Baden-Württemberg bzw. Rheinland-Pfalz für die Landesteile Baden, Württemberg, Rheinland und Rheinhessen/Pfalz (LSV), - die außerordentlichen Mitglieder des DSV. (4) Die WB sind außerdem verbindlich für - die Landesgruppen (LGr), - die Gliederungen der LSV, - die den LSV angeschlossenen Vereine und Startgemeinschaften (SG) und deren Einzelmitglieder, soweit dies in deren Satzungen festgelegt ist. In den nachfolgenden Bestimmungen gelten LGr als LSV und SG als Verein. (5) Im Übrigen sind die WB für alle verbindlich, die an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV teilnehmen und die WB dadurch anerkennen. Vereine, die nicht Mitglied in einem LSV sind, können die WB nur mit vorheriger Zustimmung des DSV auf ihre Sportveranstaltungen anwenden. (6) Alle Funktionsbezeichnungen gelten für männliche und weibliche Personen. | |||
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