§ 146 In-Kraft-Treten | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) tritt nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DSV | |||
[Anmerkung: Der bisherige § 145 In-Kraft-Treten wurde durch die Einführung der Nachträglichen Herausnahme aus der Wertung mit der am 12.11.2024 in Kraft tretenden Fassung zu § 146 WB-FT SW.] | |||
Alte Fassung bis 11.11.2024 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) tritt nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DSV am 01. Januar 2024 in Kraft. | |||
Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT in Kraft. | |||
Alte Fassung bis 04.10.2022: | |||
[Anmerkung: Der bisherige § 143 In-Kraft-Treten wurde durch die Einführung der Vereinfachten Wettkämpfe mit der am 05.10.2022 in Kraft tretenden Fassung zu § 145 WB-FT SW.] | |||
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