INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Jugendschutzbestimmungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel

Abschnitt III Sicherheit
§ 182 Sicherheit
§ 183 Sicherheitsbeauftragter
§ 184 Streckenaufseher
§ 185 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 186 Kampfgericht
§ 187 Schiedsrichter
§ 188 Assistenz-Schiedsrichter
§ 189 Starter
§ 190 Zeitnehmerobmann
§ 191 Zeitnehmer
§ 192 Wenderichter
§ 193 Zielrichterobmann
§ 194 Zielrichter
§ 195 Startordner
§ 196 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 197 Inkrafttreten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 184 Streckenaufseher


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vermessung der Strecke.

2) Er stellt sicher, dass Start- und Zielbereich sowie alle Wendepunkte und Richtungsänderungen korrekt markiert sind, alle anderen benötigten Markierungen und Ausstattungen angebracht wurden und die weiteren technischen Einrichtungen für den Wettkampfablauf ordnungsgemäß arbeiten.

3) Er kontrolliert gemeinsam mit dem Schiedsrichter und Sicherheitsbeauftragten die Strecke und alle Markierungen vor dem Start des Wettkampfes.

4) Er stellt sicher, dass die Wenderichter ihre Positionen vor Beginn des Wettkampfes eingenommen haben und berichtet dies dem Assistenz-Schiedsrichter.

Alte Fassung bis 31.12.2024 (bisher § 185 WB-FT SW FS):
1) Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vermessung der Strecke.

2) Er stellt sicher, dass Start- und Zielbereich sowie alle Wendepunkte und Richtungsänderungen korrekt markiert sind, alle anderen benötigten Markierungen und Ausstattungen angebracht wurden und die weiteren technischen Einrichtungen für den Wettkampfablauf ordnungsgemäß arbeiten.

3) Er kontrolliert gemeinsam mit dem Schiedsrichter und Sicherheitsbeauftragten die Strecke und alle Markierungen vor dem Start des Wettkampfes.

4) Er stellt sicher, dass die Wenderichter ihre Positionen vor Beginn des Wettkampfes eingenommen haben und berichtet dies dem Assistenz-Schiedsrichter.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: