§ 197 Inkrafttreten | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen Freiwasser tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT zum 01. Januar 2025 in Kraft. | |||
Alte Fassung bis 31.12.2024 (bisher § 199 In-Kraft-Treten WB-FT SW FS): | |||
Die Neufassung der Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen Freiwasser tritt gemäß den Veröffentlichungsmodalitäten nach § 31 WB-AT in Kraft. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |