INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Jugendschutzbestimmungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel

Abschnitt III Sicherheit
§ 182 Sicherheit
§ 183 Sicherheitsbeauftragter
§ 184 Streckenaufseher
§ 185 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 186 Kampfgericht
§ 187 Schiedsrichter
§ 188 Assistenz-Schiedsrichter
§ 189 Starter
§ 190 Zeitnehmerobmann
§ 191 Zeitnehmer
§ 192 Wenderichter
§ 193 Zielrichterobmann
§ 194 Zielrichter
§ 195 Startordner
§ 196 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 197 Inkrafttreten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 183 Sicherheitsbeauftragter


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Er ist für alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse vor und während des Wettkampfes verantwortlich und für alle im Sicherheitsbereich anfallenden Aufgaben unabhängig zuständig.

2) Zusammen mit dem Schiedsrichter und dem Streckenaufseher prüft er vor Wettkampfbeginn die gesamte Wettkampfstrecke, mit besonderem Augenmerk auf die Start- und Zielräume, dass diese sicher, geeignet und frei von Hindernissen sind Wassertemperatur. Er kontrolliert sie in regelmäßigen Abständen während des Wettkampfes.

3) Zusammen mit dem Streckenaufseher kontrolliert er die gesamte Wettkampfstrecke, mit besonderem Augenmerk auf die Start- und Zielräume, und stellt sicher, dass diese sicher, geeignet und frei von Hindernissen sind.


34) Er prüft den Sicherheitsplan und ist verantwortlich für den Einsatz ausreichender und ausreichend ausgestatteter Sicherheitsboote, die ggf. die Begleitboote in deren Auftrag unterstützen können.

45) Bei Veranstaltungen im Meer oder in schwierigen Binnengewässern muss er vor Wettkampfbeginn die Sportler und ihre Betreuer über notwendige Vorsichtsmaßnahmen unterrichten und ggf. belehren.

56) Treten während des Wettkampfes oder des offiziellen Einschwimmens Bedingungen auf, die die Sicherheit der Sportler, Kampfrichter oder anderer Mitarbeiter gefährden, können Schiedsrichter oder Sicherheitsbeauftragter das Wasser räumen lassen.

67) Er gibt Empfehlungen für Streckenänderungen oder zeigt Bedingungen auf, unter denen der Wettkampf noch ausgetragen werden kann.

78) Er händigt vor der Wettkampfveranstaltung allen Sportlern eine Gezeiten- und / oder Strömungskarte aus, die deutlich die Gezeitenänderungen auf der Wettkampfstrecke wiedergibt und anzeigt, wie sich die Gezeiten- und Strömungsverhältnisse auf die Wettkampfstrecke auswirken.

Alte Fassung bis 31.12.2024 (bisher § 184 WB-FT SW FS):
1) Er ist für alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse vor und während des Wettkampfes verantwortlich und für alle im Sicherheitsbereich anfallenden Aufgaben unabhängig zuständig.

2) Zusammen mit dem Schiedsrichter und dem Streckenaufseher prüft er vor Wettkampfbeginn die gesamte Wettkampfstrecke, mit besonderem Augenmerk auf die Start- und Zielräume, dass diese sicher, geeignet und frei von Hindernissen sind.

3) Er prüft den Sicherheitsplan und ist verantwortlich für den Einsatz ausreichender und ausreichend ausgestatteter Sicherheitsboote, die ggf. die Begleitboote in deren Auftrag unterstützen können.

4) Bei Veranstaltungen im Meer oder in schwierigen Binnengewässern muss er vor Wettkampfbeginn die Sportler und ihre Betreuer über notwendige Vorsichtsmaßnahmen unterrichten und ggf. belehren.

5) Treten während des Wettkampfes oder des offiziellen Einschwimmens Bedingungen auf, die die Sicherheit der Sportler, Kampfrichter oder anderer Mitarbeiter gefährden, können Schiedsrichter oder Sicherheitsbeauftragter das Wasser räumen lassen.

6) Er gibt Empfehlungen für Streckenänderungen oder zeigt Bedingungen auf, unter denen der Wettkampf noch ausgetragen werden kann.

7) Er händigt vor der Wettkampfveranstaltung allen Sportlern eine Gezeiten- und / oder Strömungskarte aus, die deutlich die Gezeitenänderungen auf der Wettkampfstrecke wiedergibt und anzeigt, wie sich die Gezeiten- und Strömungsverhältnisse auf die Wettkampfstrecke auswirken.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: