INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Jugendschutzbestimmungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel

Abschnitt III Sicherheit
§ 182 Sicherheit
§ 183 Sicherheitsbeauftragter
§ 184 Streckenaufseher
§ 185 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 186 Kampfgericht
§ 187 Schiedsrichter
§ 188 Assistenz-Schiedsrichter
§ 189 Starter
§ 190 Zeitnehmerobmann
§ 191 Zeitnehmer
§ 192 Wenderichter
§ 193 Zielrichterobmann
§ 194 Zielrichter
§ 195 Startordner
§ 196 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 197 Inkrafttreten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 195 Startordner


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Er versammelt die Sportler vor dem Start und vergewissert sich, dass alle Sportler mit ihrer Wettkampfnummer korrekt gekennzeichnet sind und sich zur festgelegten Zeit vor dem Start im Bereitstellungsraum befinden. Dabei kontrolliert er bei jedem Sportler die Einhaltung der Bedingungen aus § 179 (9-11) WB-FT SW FS und berichtet dem Schiedsrichter oder Assistenz-Schiedsrichter.

2) Er unterrichtet in Zusammenarbeit mit dem Sprecher Sportler und Kampfrichter über die bis zum Start verbleibende Zeit.

3) Er ist zusammen mit dem Ausrichter verantwortlich, dass die Kleidungs- und Ausrüstungsstücke der Sportler nach dem Start in den Zielbereich transportiert und in sicherer Verwahrung gehalten werden.

Alte Fassung bis 31.12.2024 (bisher § 197 WB-FT SW FS):
1) Er versammelt die Sportler vor dem Start und vergewissert sich, dass alle Sportler mit ihrer Wettkampfnummer korrekt gekennzeichnet sind und sich zur festgelegten Zeit vor dem Start im Bereitstellungsraum befinden. Dabei kontrolliert er bei jedem Sportler die Einhaltung der Bedingungen aus § 179 (9-11) WB-FT SW FS und berichtet dem Assistenz-Schiedsrichter.

2) Er unterrichtet Sportler und Kampfrichter über die bis zum Start verbleibende Zeit.

3) Er ist verantwortlich, dass die Kleidungs- und Ausrüstungsstücke der Sportler nach dem Start in den Zielbereich transportiert und in sicherer Verwahrung gehalten werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: