§ 173 Wettkampfarten | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
1) Jährlich werden folgende Veranstaltungen auf Bundesebene durchgeführt: - Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen - Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen der Jugend und Junioren - Wettkämpfe mit Streckenlängen bis einschließlich 10 km. - Wettkämpfe mit Streckenlängen von mehr als 10 km. | |||
Alte Fassung bis 31.12.2024: | |||
1) Jährlich werden folgende Veranstaltungen auf Bundesebene durchgeführt: - Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen - Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen der Jugend und Junioren 2) Wettkämpfe im Freiwasserschwimmen werden grundsätzlich in zwei Wettkampfarten unterteilt: - Wettkämpfe mit Streckenlängen bis einschließlich 10 km. - Wettkämpfe mit Streckenlängen von mehr als 10 km. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |